Wissenswertes zur MPU

Jeder zweite MPU-Kandidat fällt bei einer MPU-Begutachtung durch. Die Angst vor dem ‘Idiotentest’ ist berechtigt denn rund jeder Zweite fällt bei der medizinisch- psychologischen Untersuchung durch. Für viele bedeutet ein Leben ohne Führerschein allerdings oft auch eine erhebliche Beeinträchtigung für die Berufsausübung.

Wer muss zur MPU?
Kraftfahrer, die mit 1,6 Promille oder mehr am Steuer erwischt wurden müssen zu dem MPU-Test. Bei Wiederholungstätern gilt, wenn diese Personen zweimal oder häufiger mit 0,5 Promille oder mehr auffällig wurden. Der Konsum und auch schon das Mitführen illegaler Drogen führt ebenfalls dazu, dass man an der medizinisch-psychologischen Begutachtung teilnehmen muss. Übrigens müssen Sie auch dann zum Idiotentest ,wenn Sie Tablettenmissbrauch betrieben haben oder durch wiederholte sehr aggressive Fahrweise auffällig wurden..

Was passiert eigentlich bei so einer MPU?
Die Aufgaben, die zu erledigen sind, sind schon recht anspruchsvoll. Jede MPU ist in etwa so aufgebaut:
Zunächst gibt es eine medizinische Untersuchung. Danach folgt meistens ein Leistungstest am Computer, wo man die Reaktions- und Auffassungsfähigkeiten überprüft. Dann kommt das psychologische Gespräch. In diesem rund 45-minütigen Einzelgespräch mit einem spezialisierten Psychologen geht es um die selbstkritische Betrachtung des Geschehenen. Hier müssen Sie nachvollziehbar darlegen, dass Sie ihr Verhalten dauerhaft geändert haben. Das ist wohl der wichtigste Bereich der MPU. Für die Psychologen gibt es klare Leitlinien für die Begutachtung.

Aus dem Grund ist eine professionelle Vorbereitung von Vorteil. Die Erfolgsquote derer, die sich mit professioneller Unterstützung vorbereitet haben spricht eine deutliche Sprache. Rund 85 Prozent derjenigen, die die MPU erfolgreich absolviert haben, nahmen Hilfe in Anspruch.

Das kostet die MPU

Es ist ungefähr mit folgenden Kosten rechnen:
Die Begutachtungskosten reichen je nach Deliktgruppe von rund 350,00 – 750,00 Euro für eine MPU-Untersuchung. Diese sind im voraus zu zahlen bzw. am Untersuchungstag mitzubringen. Dazu müssen , wenn angeordnet Haar-bzw. Urinscrenning-Kosten gerechnet werden.

Die Punkteregelung ab 2014

Die Punkte werden in Deutschland nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung und der Fahrerlaubnisverordnung im Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg registriert. Ihren Punktestand können Sie kostenlos abfragen.

Die im Verkehrszentralregister erfassten Entscheidungen sind wie folgt zu bewerten:
Die Sanktionen, die ein Autofahrer bei einer gewissen Anzahl von Punkten in Flensburg erwartet, kann man zukünftig am sogenannten Punktetacho ablesen:

Punkte-Tacho:

  • Vormerkung (grüner Bereich, 1-3 Punkte)
  • Ermahnung (gelber Bereich, 4-5 Punkte)
  • Verwarnung (roter Bereich, 6-7 Punkte)
  • Führerscheinentzug (schwarzer Bereich, 8 Punkte)


Grün: Vormerkung (1 – 3 Punkte)
Alles ist noch im grünen Bereich. Bei ein bis drei Punkte hat der Verkehrssünder noch nichts zu befürchten. Die Punkte für die begangenen Verstöße bleiben für einen festen Zeitraum bestehen. Punkte für Ordnungswidrigkeiten werden nach zweieinhalb Jahren getilgt, besonders schwere Verstöße erst nach fünf Jahren. Straftaten werden generell nach zehn Jahren gelöscht.

Gelb: Schriftliche Ermahnung (4 – 5 Punkte)
Gelbe Karte: Wer in seiner Verkehrssünder-Datei vier oder fünf Punkte hat, wird schriftlich ermahnt. Anders als in der Vergangenheit wird es keine Möglichkeit mehr geben, die Punkte durch ein freiwilliges Seminar abzubauen.

Rot: Verwarnung (6 – 7 Punkte)
Letzte Warnung: Bei sechs oder sieben Punkten gibt es eine schriftliche Verwarnung. Außerdem erfolgt eine verbindliche Anordnung eines Führerscheinseminars. Für das Seminar gibt es keinen Punkterabatt.

Wer das Seminar nicht innerhalb von 3 Monaten besucht, verliert seinen Führerschein auch ohne die 8-Punkte Grenze erreicht zu haben.

Schwarz: Führerscheinentzug (8 Punkte)
Bei acht Punkten ist der Führerschein weg. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens ein halbes Jahr entzogen. Einen neuen Führerschein gibt es erst, wenn der Verkehrssünder seine Eignung für den Straßenverkehr durch ein positives Gutachten in der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) nachgewiesen hat.